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Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Leistungen, um eine Krankheit zu erkennen, sie zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.
Wenn Sie Leistungen/Untersuchungen wünschen, ohne dass einer der genannten Gründe vorliegt, dürfen diese nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden.
Diese sogenannten IGEL-Leistungen werden nur dann durchgeführt, wenn Sie sich individuell dafür entscheiden und damit Leistungen in Anspruch nehmen, die der Vorsorge und der Erhaltung Ihrer Gesundheit dienen.
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