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Wir können mehr leisten als Ihre Krankenkasse bezahlt!
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Patientenversorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ausreichend und zweckmäßig sein muss, das Maß des Notwendigen nicht überschreiten darf und wirtschaftlich erbracht werden muss (siehe § 70, Abs. 1 Sozialgesetzbuch V). Alle über das ausreichende Maß hinausgehenden Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht (mehr) erstattet.
Wenn Sie mehr für Ihre Gesundheit tun wollen, als Ihnen Ihre Krankenkasse bezahlt, bieten wir Ihnen eine Reihe von hochinteressanten Gesundheitsleistungen aus dem Gebiet der Vorsorge an.
Sprechen Sie uns an, wenn sie weitere Informationen wünschen. Wir beraten Sie gerne. |
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